Räum-Fuchs Rhein-Main: Entrümpelungen | Haushaltsauflösung | Wohnungsauflösung | Messies Hilfe

Geschäftsauflösung im Einzelhandelsbereich

Der Einzelhandel unterliegt bei einer Auflösung gesonderten Richtlinien, die wir unter Berücksichtigung von individuellen Wünschen in die Tat umsetzen. Vom Konzept über die Ausführung bis zur protokollierten Abnahme des besenreinen Objektes erfolgt alles gewissenhaft aufeinander abgestimmt aus einer Hand. Unsere Erfahrung gestattet uns eine präzise Terminierung. Wir verfügen über Kenntnisse in allen Branchen.

Inventarankauf / Inventarverkauf

Sie suchen einen Abnehmer für die vorhandene Geschäftseinrichtung? Wenn Sie uns die Auflösung Ihres Einzelhandelsgeschäftes anvertrauen, können Sie zwischen zwei Optionen wählen. Entweder wir berücksichtigen alle veräußerbaren Einrichtungsteile gleich bei der Angebotserstellung oder wir suchen für Sie zahlungskräftige Käufer.

 

Angebot mit Festpreisgarantie

Bei Ihrem Anruf auf unserer kostenfreien Service-Hotline vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Besichtigung vor Ort. Gestatten Sie uns danach bitte 24 Stunden zur Erstellung eines konkreten Angebotes, das den vorgesehenen Verlauf Ihrer Geschäftsauflösung im Einzelhandelsbereich in allen Teilen beinhaltet. Unser Festpreis garantiert Ihnen keine zusätzlich anfallenden Kosten.

Bei Einzelhandelsgeschäften ist die Auflösung mitunter kostenfrei, da die verkaufbare Ladeneinrichtung und der Warenbestand die Räumungs- und Entsorgungskosten decken.

Fachgerechte Aktenvernichtung

Bei jeder Art von Geschäftsauflösung berücksichtigen wir die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Richtlinien zur Aktenvernichtung. Wir führen deshalb alle noch vorhandenen Unterlagen mit sensiblen Daten der datenschutzrechtlichen Aktenvernichtung zu. Wird ein Dienstleistungsunternehmen für die Aktenvernichtung beauftragt, bleibt nach § 11 BDSG trotzdem der Auftraggeber in der Verantwortung. Zu Ihrer Sicherheit überreichen wir Ihnen nach erfolgter Aktenvernichtung ein Vernichtungszertifikat nach BDSG.

Warenankauf oder Aktionsverkauf

Ihre Zustimmung vorausgesetzt, vergüten wir Ihnen den noch vorrätigen Warenbestand. Als Alternative bieten wir Ihnen einen professionellen Restpostenverkauf an, bei dem wir sowohl Ihren Kundenkreis als auch die Standortbedingungen berücksichtigen. Der Verkäufer, den wir für Restpostenverkäufe einsetzen, besitzt ein ausgeprägtes Verkaufstalent, das sich auf den zu erzielenden Ertrag überaus positiv auswirken wird. Beachten Sie bitte, dass wir zur Planung eines Aktionsverkaufs 4 bis 6 Wochen Vorlaufzeit benötigen.

Entsorgung, Demontage und Renovierung

Was sich nicht mehr veräußern lässt, wird von uns fachmännisch und umweltbewusst entsorgt. Getrennt nach Wertstoffen führen wir zudem den anfallenden Müll aus der Geschäftsauflösung der regionalen Abfallbeseitigung zu. Aufgrund unserer vorhandenen Transportgenehmigung für überwachsungsbedürftige Abfälle, die wir Ihnen auf Wunsch kopieren, ist uns die Beförderung von asbesthaltigen Materialien, Neonröhren, Farben, Lacken und anderen Problemabfällen gestattet. Falls erforderlich, übernehmen wir auch noch die Demontage und Entsorgung von Wänden, Böden und Decken sowie die Renovierung des ausgeräumten Ladens.

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