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Auflösung eines Großhandelsunternehmens
Die Geschäftsauflösung stellt für ein Unternehmen die letzte Epoche des betrieblichen Ablaufs dar. In dieser Phase steht die Veräußerung aller noch vorhandenen Vermögensanteilen im Vordergrund. Mit dem Ende der geschäftlichen Tätigkeit löst sich das Großhandelsunternehmen schließlich als organisatorische Einheit auf. Die Abwicklung einer Auflösung erfolgt nach vorher aufgestelltem Terminplan. Für die Ausführung empfiehlt sich der Einsatz eines Fachmanns, der die Koordination übernimmt. Aufgrund unserer Erfahrung sind wir ein kompetenter Partner, der die Auflösung eines Großhandelsunternehmens professionell in die Tat umsetzt.
Inventurankauf / Warenankauf
Falls noch keine Käufer gefunden sind, berücksichtigen wir veräußerbares Inventar im Vertrag, die Logistik mit Regalen, Gabelstaplern, Hubwägen und anderen Flurfördergeräten eingeschlossen. Falls erforderlich, bauen wir Stahlhallen ab und kümmern uns um neue Einsatzmöglichkeiten. Sollte der Fuhrpark noch über veräußerbare Fahrzeuge verfügen, unternimmt unser Kooperationspartner die nötigen Schritte. Für vorhandene Warenrestbestände ermitteln wir interessierte Abnehmer oder wir übernehmen selbst den Warenankauf. Von sämtlichen Vereinbarungen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Festpreisangebot
Anlässlich Ihrer Kontaktaufnahme bezüglich einer Großhandelsauflösung vereinbaren wir zeitnah einen Termin vor Ort, damit wir den Umfang abschätzen und Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten können. Unser Festpreis geht Ihnen innerhalb 24 Stunden nach stattgefundenem Besichtigungstermin zu.
Fachgerechte Entsorgung
Was der Abfallentsorgung zugeführt werden muss, wird nach Wertstoffen getrennt, auf LKWs geladen und abtransportiert. Wir besitzen die Genehmigung zum Transport von überwachungsbedürftigen Abfällen laut § 49 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Somit ist uns die Beförderung von Neonröhren, Reifen, Batterien, Altöl, asbesthaltigen Materialien, Farben, Lacken und anderen bedenklichen Stoffen gestattet. Ausgeräumte Büros und Lagerhallen übergeben wir im besenreinen Zustand.
Sanierung nach Bedarf
Auf Wunsch beinhaltet unser Leistungspaket zur Auflösung eines Großhandelsbetriebes die Sanierung der Räumlichkeiten. Demontierte Böden, Wände und Decken führen wir gleichfalls der Abfallbeseitigung zu. Wir garantieren Ihnen eine fristgerechte und gewissenhaft ausgeführte Arbeit.
Fachgerechte Aktenvernichtung
Bei jeder Art von Geschäftsauflösung berücksichtigen wir die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Richtlinien zur Aktenvernichtung. Wir führen deshalb alle noch vorhandenen Unterlagen mit sensiblen Daten der datenschutzrechtlichen Aktenvernichtung zu. Wird ein Dienstleistungsunternehmen für die Aktenvernichtung beauftragt, bleibt nach § 11 BDSG trotzdem der Auftraggeber in der Verantwortung. Zu Ihrer Sicherheit überreichen wir Ihnen nach erfolgter Aktenvernichtung ein Vernichtungszertifikat nach BDSG.