Räum-Fuchs Rhein-Main: Entrümpelungen | Haushaltsauflösung | Wohnungsauflösung | Messies Hilfe

 

Was genau ist unter einer Entrümpelung zu verstehen?

Die Begriffserklärung Entrümpelung umfasst die komplette Räumung von Wohnungen, Gebäuden, Hallen und Freiflächen. Während eine Haushalts- oder Wohnungsauflösung zumindest noch teilweise intakte Einrichtungsgegenstände hervorbringt, wird bei einer Entrümpelung von überwiegend nicht mehr zu gebrauchenden Dingen ausgegangen. Eine Entrümpelung bezieht sich nicht zwangsweise auf Wohnungen und Häuser.

Objekte, die für Entrümpelungen infrage kommen:

  • Wohnungen,
  • Wohnhäuser
  • Villen
  • komplette Anwesen
  • Mietobjekte
  • Garagen
  • Dachböden
  • Keller
  • Scheunen
  • Schuppen
  • sonstige Nebengebäude
  • Fabrikgebäude
  • Handwerksbetriebe
  • Industrie- und Gewerbehallen
  • Magazine und Depots
  • unüberdachte Flächen
  • Betriebshöfe

Selbst entrümpeln

Entrümpelt werden kann in Eigenleistung oder mit professioneller Unterstützung. Eine einzelne Person gerät spätestens beim Abbau der Schränke an ihre Grenzen. Ohne zusätzliche Hände, die kräftig mit anpacken, lässt sich eine Entrümpelung nicht realisieren. Für den Abtransport zu einem Entsorgungsunternehmen wird zudem ein LKW oder ein anderes größeres Fahrzeug gebraucht. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Anmietung von Containern, die ein Abfallunternehmen bringt und wieder abholt. Sperrmüllcontainer dürfen jedoch nicht mit Elektroschrott, Gartenabfällen, Bauschutt, Kfz-Teilen, Reifen, Glasresten, Glasbehältern, Kühl- und Gefrierschränken, Trocknern, Wasch- und Spülmaschinen und Sonderabfällen befüllt werden. Altwaren dieser Art nehmen Recycling- oder Wertstoffhöfe entgegen.

Entrümpelungen vom Profi

Erheblich bequemer vollzieht sich eine von einem Fachunternehmen ausgeführte Entrümpelung. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die eine Gewerbeanmeldung erfordert. Die von Fachkräften praktizierte Wertstoff- und Restmülltrennung vermindert die Entsorgungskosten. Entrümpelungsexperten sorgen für einen reibungslosen Ablauf und für eine umweltgerechte Entsorgung. Idealerweise ist eine Erlaubnis zum Transport von überwachungsbedeürftigen Abfällen vorhanden, damit nicht noch ein weiteres Unternehmen kontaktiert werden muss.

Eine vom Profi ausgeführte Entmüllung senkt die Steuerlast

Haushaltsnahe Dienstleistungen, unter die auch Entrümpelungen fallen, können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind stets die Arbeitskosten und zwar bis zu 20.000 Euro im laufenden Jahr. Ein Fünftel davon bewirkt einen direkten Abzug von der Steuerschuld. Um der Schwarzarbeit entgegenzuwirken, muss die Bezahlung der Rechnung per Überweisung erfolgen. Für Vermieter besteht diese Steuerentlastung allerdings nicht.

Wer zahlt die Rechnung für eine Entrümpelung?

Die Kosten für eine Entrümpelung trägt in der Regel der Auftraggeber. Im Normalfall veranlasst der Eigentümer die Order zur vollständigen Räumung eines Gebäudes oder Geländes. Nach einem Todesfall geht der Nachlass an die Erben über. Demzufolge müssen sie für die Kosten einer notwendig werdenden Entrümpelung aufkommen.

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