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Was ist eine Wohnungsauflösung?

Wohnungsauflösung als Definition umschreibt die komplette Räumung eines Bereiches, der einer oder mehreren Personen zum Wohnen diente. Die Wohnung samt Einrichtung wird von den bisherigen Bewohnern aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr benötigt.

Mögliche Anlässe für eine Wohnungsauflösung:

  • Todesfall des Bewohners
  • Eine Person zieht auf Dauer in eine Pflegeeinrichtung oder in eine psychiatrische Klinik.
  • Zwei ehemalige Singles leben zukünftig in einer gemeinsamen Wohnung.
  • Wohnungswechsel in eine bereits eingerichtete Wohnung oder in eine Wohngemeinschaft.
  • Auswanderung

Unterschied von Wohnungsauflösung und Haushaltsauflösung

Oftmals wird eine Wohnungsräumung mit einer Haushaltsauflösung gleichgesetzt, denn in beiden Fällen erfolgt die Demontage der Einrichtung und die Räumung des gesamten Hausrats. Richtigerweise bezieht sich eine Wohnungsauflösung aber lediglich auf ein Appartement bzw. eine abgeschlossene Wohnung und nicht auf ein ganzes Haus. Wohnungsauflösungen kommen demzufolge am häufigsten in vermieteten Objekten zum Tragen. Außer Küche, Bad, Wohn-, Ess-, Schlaf- und Kinderzimmer, falls vorhanden, zählen auch Kellerräume, Dachbodenanteile oder Garagen zu den zu räumenden Bereichen, wenn sie gemäß Mietvertrag zur Mietsache gehörten. Sind die Dinge, die entsorgt werden müssen, überaltert und nicht mehr zu gebrauchen, wird für gewöhnlich von einer Entrümpelung gesprochen.

Wer führt eine Wohnungsauflösung aus?

Das Auflösen einer Wohnung kann sowohl in Eigenleistung als auch mit Hilfe eines Räumungsunternehmens geschehen. Selbst eine Wohnung ausräumen ist mit einem hohen Maß an körperlicher Anstrengung verbunden, zumal alle Schränke abgebaut und die Einzelteile aus dem Haus befördert werden müssen, im ungünstigsten Fall über Treppen. Es sind Helfer nötig, die mit anpacken, denn viele Möbelteile können nicht alleine getragen werden. Mit der Beauftragung einer Räumungsfirma vollzieht sich eine Wohnungsauflösung dagegen für Betroffene auf bequeme Weise. Das Unternehmen kümmert sich sowohl um die Räumung als auch um den Abtransport der Möblierung und des Hausrats zu einem Entsorgungsunternehmen und hinterlässt die Räume im besenreinen Zustand. Gegebenenfalls erhalten soziale Einrichtungen noch verwendbare Stücke. Falls vereinbart, werden zusätzlich Renovierungsmaßnahmen ausgeführt.

Kostenträger der Wohnungsuflösung

Den finanziellen Aufwand einer Auflösung übernimmt in der Regel der ehemalige Bewohner. Ist er verstorben, müssen die Erben für die Kosten aufkommen. Greift eine Betreuungsvollmacht, obliegt die Bezahlung der Rechnung dem Betreuer, der auf das Vermögen des bisherigen Bewohners zugreifen kann. Stehen keine Mittel zur Verfügung, übernimmt nach entsprechender Antragsstellung unter Umständen das zuständige Sozialamt die Kosten.

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