Dumpingpreise bei der Entrümpelung

 

Fuxxy, die Tochter des Räum-Fuchses, beschreibt in ihrem heutigen Bericht die Aufregung bezüglich eines Wohnungsbrandes in direkter Nachbarschaft. Sie und ihr Bruder Fuxxer verfolgen sowohl die Ankunft der Feuerwehr als auch die Räumung nach dem Brandschaden von ihrem Kinderzimmerfenster aus. Durch das Erlebte wird ihr bewusst, wie gefährlich Feuer sein kann und dass beim Umgang mit Streichhölzern und Kerzen allergrößte Vorsicht geboten ist. Um die Räumung nach dem Brandschaden kümmerte sich ihr Vater, der sich als Räumungsspezialist auch den Folgen von Feuer und Wasser annimmt.

Dumpingpreise

Unsere Preise sind scharf kalkuliert, trotzdem können und wollen wir mit Dumpingpreisen der Konkurrenz nicht mithalten, zumal wir keine Schwarzarbeiter beschäftigen und den Abfall gesetzeskonform entsorgen. Liegt Ihnen ein Dumping-Angebot vor, empfehlen wir Ihnen unbedingt mit Ihrem Anbieter die 4 folgenden Fragen im Detail zu klären, damit nicht am Ende Sie die Zeche zahlen.

1.) Wo genau landet der Abfall?

2.) Existiert eine Lizenz zum Transport von überwachungsbedürftigen Abfällen?

3.) Befinden sich die Mitarbeiter in ordentlichen Arbeitsverhältnissen?

4.) Geht das Angebot von einem Festpreis aus oder erhöht sich der Preis noch?

 

Ein Dumping-Angebot kann für Sie letztendlich sogar sehr teuer kommen, wenn bestehende Vorschriften umgangen werden, für die Sie haften und bei Bekanntwerden Strafe zahlen müssen. Nachstehend erfahren Sie, wie das geschehen kann.

Zu 1.) Fachgerechte Entsorgung des Abfalls

Liegt der Angebotspreis einer Räumung unterhalb der üblichen Deponiepreise ist höchste Vorsicht geboten. Welche Firma kann es sich leisten, unter dem Selbstkostenpreis zu arbeiten? Deponiekosten lassen sich durch illegale Entsorgung umgehen. Bedenken Sie aber bitte, dass Sie haften, wenn dies entdeckt wird, und nicht die Entsorgungsfirma. Da es sich bei der Räumung einer Wohnung um persönliche Dinge handelt, wird in aller Regel schnell festgestellt, vom wem der rechtswidrig entsorgte Abfall stammt.

Unsere Kunden befinden sich bezüglich der Abfallentsorgung immer auf der sicheren Seite, denn sie erhalten von uns einen Entsorgungsnachweis und zusätzlich eine schriftliche Haftungsfreistellung.

Zu 2.) Lizenz zum Transport für überwachungsbedürftige Abfälle

Nur wer eine Genehmigung besitzt, darf gefährliche bzw. überwachungsbedürftige Abfälle transportieren. Dazu zählen unter anderem Neonröhren, Batterien, Reifen, Altöle, Farben und Lacke. In nahezu jeder Haushaltsräumung sind derartige Abfälle dabei. Wird während des Transports eine polizeiliche Kontrolle durchgeführt, was häufig vorkommt, und das Räumungsunternehmen kann die Erlaubnis nicht vorlegen, wird der Abfallverursacher zur Rechenschaft gezogen.

Wir besitzen die Lizenz zum Transport von gefährlichen Abfällen. Zu Ihrer Gewissheit können Sie jederzeit Einsicht nehmen.

Zu 3.) Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter

Schwarzarbeit gestattet ebenfalls Dumping-Preise, denn es entfallen die Sozialversicherungsbeiträge. Wenn Sie denken, dass bei Bekanntwerden von Schwarzarbeit lediglich der Unternehmer mit einer Strafe rechnen muss, dann entspricht das nicht der Realität. Sobald Sie in Ihrem Haus Schwarzarbeiter beschäftigen, tragen Sie die Mitverantwortung und müssen ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Zudem haften Sie auch noch gegenüber der Unfallversicherung.

Unsere Mitarbeiter stehen alle in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis. Auf Wunsch legen Ihnen unsere Beschäftigten ihre gültigen Sozialversicherungsausweise vor. Außerdem werden unsere Angestellten aufgrund ihrer Fachkenntnis übertariflich bezahlt, was sich positiv auf die Motivation und die Freundlichkeit unserer Mitarbeiter auswirkt.

Zu 4.) Festpreis-Angebot

Sagt Ihnen Ihr Anbieter keinen Festpreis zu, müssen Sie zwangsläufig mit zusätzlichen Kosten rechnen. Da bei einer Räumung auch unvorhersehbare Situationen auftreten können, weitet sich ein vormals günstiges Angebot schnell in einen extrem teuren Räumungspreis aus. Wird auf Stundensatzbasis abgerechnet und dem Angebot liegen geschätzte Zeitangaben zugrunde, kann die Differenz von der ursprünglich veranschlagten Summe zur abschließenden Rechnung beträchtlich sein.

Damit unsere Kunden keine unangenehme Überraschung erleben, nennen wir als seriöses Unternehmen von Anfang an verbindliche Festpreise, die bis zur Rechnungsstellung ihre Gültigkeit behalten.

Weitere Informationen mit Angabe des kompletten Leistungsumfangs befinden sich auf www.raeum-fuchs.de.

Räum-Fuchs Rhein-Main, c/o Ina Amberg, Kahler Straße 25, 63755 Alzenau

Kostenlose Rufnummer: 08 00 – 5 46 64 46, Homepage: www.raeum-fuchs.de, E-Mail: info@raeum-fuchs.de

 

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